BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFテЛTIG DURCH, BEVOR SIE auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf klicken. WENN SIE auf den "JA"-Knopf klicken UND/ODER DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN UND/ODER BENUTZEN, ERKLテСEN SIE DAMIT IHR EINVERSTテНDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, klicken SiE NICHT auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf. SIE SIND DANN NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN UND/ODER BENUTZEN.
1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc., Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefテシgten Client-Software einschlieテ殕ich der dazugehテカrigen Client-Software-Dokumentation und der Zeichensテ、tze (im folgenden 窶廚lient-Software窶), unabhテ、ngig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datentrテ、ger gespeichert ist. Alle sonstigen Rechte an der Client-Software bleiben vorbehalten. Auch alle Kopien der Client-Software unterliegen dieser Vereinbarung.
2. Erlaubte Benutzung und Beschrテ、nkungen. Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht, die Client-Software zur Nutzung auf einer unbegrenzten Zahl von Computern im Zusammenhang mit den in der Client-Dokumentation bezeichneten Netzwerkdiensten zu installieren und zu vervielfテ、ltigen. Auf jeder Kopie der Client-Software sind die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Sie dテシrfen Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf einen Dritten テシbertragen, wenn dieser auch alle Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle テシbernimmt, Sie ihm die Client-Software und diesen Vertrag aushテ、ndigen und Sie die noch in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Client-Software zerstテカren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Client-Software zu dekompilieren, zurテシckzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine fテシr Personen wahrnehmbare Form zu bringen, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Diese Lizenz verliert ihre Wirksamkeit automatisch, ohne daテ es einer Kテシndigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoテ歹n.
3. Gewテ、hrleistung. Fehler in der Client-Software kテカnnen nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber テシbernimmt eine Gewテ、hrleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjテ、hrungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Client-Software. Die Gewテ、hrleistung erfolgt ausschlieテ殕ich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, kテカnnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebテシhr oder die Rテシckgテ、ngigmachung des Vertrages verlangen. Fテシr Client-Software, die geテ、ndert, erweitert oder beschテ、digt wurde, wird keine Gewテ、hr テシbernommen, es sei denn, daテ die テnderung, Erweiterung oder Beschテ、digung fテシr den Mangel nicht ursテ、chlich war.
4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder auテ歹rvertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlテ、ssigkeit oder Vorsatz zurテシckzufテシhren ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberテシhrt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermテカgensnachteile begrenzt, die er bei Abschluテ des Vertrages als mテカgliche Folge der Vertragsverletzung hテ、tte voraussehen mテシssen, es sei denn, daテ der Schaden auf grobe Fahrlテ、ssigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurテシckzufテシhren ist. Fテシr den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daテ dieser Verlust durch regelmテ、テ殃ge - im kaufmテ、nnischen Geschテ、ftsverkehr tテ、gliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hテ、tte vermieden werden kテカnnen. Ferner wird keinesfalls fテシr Schテ、den gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Client-Software entstanden sind und die durch regelmテ、テ殃ge, zeitnahe テ彙erprテシfungen der bearbeiteten Vorgテ、nge hテ、tte vermeiden werden kテカnnen. Soweit Schadensersatzansprテシche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften frテシher verjテ、hren, verjテ、hren sie - mit Ausnahme von Ansprテシchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spテ、testens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.
5. Export. Sie stehen dafテシr ein, daテ die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgefテシhrt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, テシber das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhテ、ngt haben, oder einem Staatsangehテカrigen oder Bewohner eines solchen Landes テシberlassen werden oder (ii) einer Person テシberlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklテ、ren Sie, daテ Sie weder in einem dieser Lテ、nder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehテカriger oder Bewohner eines dieser Lテ、nder sind noch auf einer der vorstehend erwテ、hnten Listen genannt werden.
6. US-Behテカrden. Wenn die Apple-Software fテシr Behテカrden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maテ殀abe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behテカrden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple - Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt.
7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berテシhrt die Wirksamkeit des Vertrages im テシbrigen nicht.
8. Vollstテ、ndigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthテ、lt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezテシglichen frテシheren mテシndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. テnderungen und Ergテ、nzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
APPLE COMPUTER, INC.
LISTE DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN
LAND TOCHTERGESELLSCHAFT
Brasilien Apple Computer Brasil Ltda.
Deutschland Apple Computer GmbH
Frankreich Apple Computer France S.A.R.L.
Hong Kong Apple Computer International Ltd
Irland Apple Computer (UK) Limited
Italien Apple Computer S.p.A.
Japan Apple Japan, Inc.
Kanada Apple Canada Inc.
Mexiko Apple Computer Mテゥxico, S.A. de C.V.
Niederlande, Belgien Apple Computer Benelux B.V.
テ穆terreich Apple Computer Gesellschaft m.b.H.
Schweden, Norwegen, Dテ、nemark Apple Computer AB
Schweiz Apple Computer AG (SA) (Ltd.)
Singapur Apple Computer South Asia Pte Ltd
Spanien Apple Computer Espaテアa, S.A.
Sテシdafrika Apple Computer (Proprietary) Limited
Taiwan Apple Computer Asia, Inc.
Vereinigtes Kテカnigreich Apple Computer (UK) Limited